Informationen

Sexarbeit ist in Österreich legal und in vielen verschiedenen Gesetzen geregelt. Deshalb haben Sie als Sexarbeiter*in in Österreich Rechte, aber auch viele Pflichten.

 

Neu in der Sexarbeit in Tirol?

1. Sie müssen sich innerhalb von 3 Tagen in Ihrer neuen Wohngemeinde (beim Meldeamt) anmelden. In Innsbruck z.B. im Rathaus im 1. Stock.

 

 

2. Sie müssen sich bei ihrem zuständigen Finanzamt als Selbständige/r melden, damit Sie eine eigene Steuernummer bekommen (siehe Steuern).

 

 

3. Sie müssen beim Gesundheitsamt (Bezirkshauptmannschaft) ein Gesundheitsbuch (Deckel) beantragen und sich alle 6 Wochen untersuchen lassen (siehe Pflichtuntersuchung).

 

 

4. Sobald Sie eine Steuernummer und ein Gesundheitsbuch haben können Sie (nur) in einem bewilligten Betrieb Ihrer Wahl arbeiten. 

 

 

5. Sie müssen sich innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit bei der SVS melden (in jedem Fall) und versichern lassen, wenn Sie mehr als €5710,32/ Jahr verdienen. Wenn Sie weniger als €5710,32 verdienen können Sie die Pflichtversicherung kündigen.

 

 

6. Wenn Sie länger als 3 Monate in Österreich leben oder arbeiten wollen müssen Sie innerhalb von 4 Monaten nach Ankunft eine Anmeldebescheinigung beantragen, auch wenn Sie EU oder EWR Bürger*in sind. Das ist wichtig, wenn Sie länger hier bleiben wollen, weil sich dadurch viele Vorteile für Sie ergeben (Arbeitslosengeld, Kinderbeihilfe etc). Mehr Infos dazu gibt es hier und im Video unten. Dies erfolgt bei der Bezirkshauptmannschaft.

 

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Infobroschüre Neu in der Sexarbeit
IBUS Neu in der Sexarbeit.pdf
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Sexwork-Info Web (4. Auflage) Deutsch.pd
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Infovideo der Beratungsstelle Lena zur Anmeldebescheinigung in Österreich:

Wenn Sie Hilfe bei der Anmeldebescheinigung benötigen, helfen wir Ihnen natürlich gerne anonym und kostenlos.