steuern

 

Wie wir aus der Coronakrise gelernt haben, ist es SEHR WICHTIG, dass alle Sexarbeiter*innen ihre Steuern korrekt erledigen, d.h.Sie müssen:

 

  • beim Finanzamt eine eigene Steuernummer beantragen und
  • jährlich eine Einkommenssteuererklärung abgeben.

 

Wir können Ihnen hier ein wenig weiterhelfen, aber wir empfehlen Ihnen, eine/n Steuerberater*in zu engagieren.

 

Wenn Sie im Jahr weniger als €11.693 verdienen, müssen Sie keine Steuern zahlen. Allerdings müssen Sie dies sehr wohl beweisen.

 

Wir empfehlen Ihnen deshalb, dass Sie Rechnungen für Ihre Dienstleistungen (Einnahmen) ausstellen sowie alle Rechnungen für Ihre Arbeitsausgaben (z.B. Fahrtkosten, Raummiete, Versichungskosten, Arbeitsmaterialien wie Kondome, Soft tampons, Arbeitsbekleidung, Make up, Sexspielzeuge, Fortbildungen, Sprachkurse etc.) aufbewahren, um diese von der Steuer abzusetzen.

 

Die von den Betrieben oder von Ihnen selbst geleisteten Einkommenssteuervorauszahlungen (meistens €350-450/ Monat) sind oft zu hoch, daher sollten Sie mit einer Einkommenssteuererklärung Teile der Steuern zurückbekommen.

 

Falls Sie keine Belege und Rechnungen über Ihre Ausgaben sammeln können oder möchten, so haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Betriebsausgaben pauschal in Höhe von 12% Ihrer Jahreseinnahmen zu errechnen. Zusätzlich können Sie noch Ihre bezahlten Sozialversicherungsbeiträge abziehen. Diese Differenz ergibt dann Ihre zu versteuernden Einkünfte.

 

Genauere Informationen:

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Mehrsprachiges Video der Beratungsstelle Lena zum Thema Steuern für Sexarbeiter*innen in Österreich:

Wenn Sie unsicher sind, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir beraten Sie anonym und kostenlos.