Gesetze

In Österreich gibt es viele verschieden Gesetze, die die Sexarbeit betreffen. In Bundesgesetzen (Geschlechtskrankheitengesetz und AIDS-Gesetz, siehe unten) wird die Plichtuntersuchung geregelt. Andere Bereiche fallen in die Zuständigkeiten der Länder, daher sind viele Regeln von Bundesland zu Bundesland verschieden.

 

Sexarbeit ist in Tirol im Landes-Polizeigesetz (siehe unten) geregelt. Es gilt, dass Sexarbeit außerhalb behördlich genehmigter Bordelle oder Erlaubniszonen illegal und strafbar ist. Sexarbeiter*innen, welche auf der Straße oder in eigenen Räumlichkeiten (auch Hotels oder Airbnbs) tätig sind oder Hausbesuche machen, arbeiten illegal und müssen mit hohen Strafen rechnen.

 

D.h. Sie dürfen in Tirol aktuell nur in einem genehmigten Bordell arbeiten. Es gibt in Tirol zur Zeit 10 genehmigte Betriebe, in denen Sie legal arbeiten können.

 

Download
Tiroler Landespolizeigesetz
Neues Landespolizeigesetz 2017.pdf
Adobe Acrobat Dokument 53.5 KB
Download
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit über gesundheitliche Vorkehrungen für Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen
Gesundheitliche Vorkehrungen für Persone
Adobe Acrobat Dokument 16.1 KB
Download
Geschlechtskrankheitengesetz
Geschlechtskrankheitengesetz, Fassung vo
Adobe Acrobat Dokument 190.5 KB
Download
AIDS-Gesetz
AIDS-Gesetz 1993, Fassung vom 12.04.2022
Adobe Acrobat Dokument 26.4 KB
Download
Erlass_Besteuerung_SDL.pdf
Adobe Acrobat Dokument 146.1 KB