In Österreich gibt es viele verschieden Gesetze, die
die Sexarbeit betreffen. In Bundesgesetzen (Geschlechtskrankheitengesetz und AIDS-Gesetz, siehe unten) wird die Plichtuntersuchung geregelt. Andere Bereiche fallen in die Zuständigkeiten der Länder, daher sind viele Regeln von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Sexarbeit ist in Tirol im Landes-Polizeigesetz (siehe unten) geregelt. Es gilt, dass Sexarbeit außerhalb behördlich genehmigter Bordelle oder Erlaubniszonen illegal und strafbar ist. Sexarbeiter*innen, welche auf der Straße oder in eigenen Räumlichkeiten (auch Hotels oder Airbnbs) tätig sind oder Hausbesuche machen, arbeiten illegal und müssen mit hohen Strafen rechnen.
D.h. Sie dürfen in Tirol aktuell nur in einem
genehmigten Bordell arbeiten. Es gibt in Tirol zur Zeit 10 genehmigte Betriebe, in denen Sie legal arbeiten können.
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